
Der Flatratetarif von T-Mobile
Die Bundesnetzagentur möchte die Telekom weiterhin dazu verpflichten die Call-by-Call Funktion sowie die Preselection Möglichkeiten anzubieten, die es Drittanbietern ermöglicht Produkte über einen vorhandenen T-Com Anschluss zu vertreiben.
Laut Berichten des It-Magazins golem.de hat die Bundesnetzagentur bezüglich dieses Sachverhaltes einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht, in welchem klargestellt werden soll, dass die Telekom die Preselction und die Call-by-Call Funktion auch für IP-basierte Anschlüsse gelten müsse. Einem Zitat auf golem.de Zufolge “machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus.
Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar.” (Zitat Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur gegenüber golem.de)
Auch sollen die Anschlussentgelte der T-Com weiterhin einer Regulierung durch die Behörde unterliegen, wie deren DSL-Tarife. Ein neuer Aspekt des Entwurfes betrifft das sog. Anschluss-Resale, welches die Telekom dazu verspflichten soll, auch Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten.
Die Marktteilnehmer können zu dem Entwurf der Bundesnetzagentur noch bis zum 15.04.2009 Stellung nehmen.
via golem.de















Mi, Mrz 18, 2009
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